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#Neues aus der Industrie

Die Schweiz will Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen beschleunigen

Der Bundesrat hat einen beschleunigten Beschluss zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet, der ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsieht.

Der Bundesrat hat einen beschleunigten Beschluss zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet, der ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsieht. Zudem soll das Beschwerderecht gegen Photovoltaik- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse eingeschränkt werden.

Der Schweizer Bundesrat will die Planung und den Bau von Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftwerken beschleunigen. Als Änderung des Energiegesetzes wurde am Mittwoch ein Beschleunigungsdekret zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass Genehmigungsverfahren und Einspruchsverfahren für Großanlagen gestrafft und der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht werden sollen. Dies soll einen schnelleren Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft ermöglichen. „Allerdings können die heute geltenden Planungs-, Genehmigungs- und Einspruchsverfahren Projekte erheblich verzögern. Vom Beginn der Projektplanung bis zur Umsetzung können mehr als 20 Jahre vergehen“, so der Bundesrat in Bern weiter.

Zu den im Beschleunigungsbeschluss vorgesehenen Änderungen im Energiegesetz gehört unter anderem, dass Photovoltaik- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse in den Kantonen „ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren“ erhalten. Der Standortkanton soll nun alle kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen, die für den Bau, Ausbau oder die Erneuerung solcher Anlagen notwendig sind, auf einmal erteilen, wie der Bundesrat weiter mitteilte. Dadurch soll verhindert werden, dass Projekte in mehrere Etappen aufgeteilt werden und jede einzelne Entscheidung bis zum Bundesgericht angefochten wird. Die abgestimmten Verfahren sollen innerhalb von 180 Tagen abgeschlossen sein. Als Bewilligungsbehörde soll die Kantonsregierung oder eine von ihr bezeichnete kantonale Behörde fungieren.

Die Kantone sollen im Richtplan auch geeignete Flächen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen ausweisen. Bei der Festlegung dieser Flächen müssten die Kantone jedoch den Schutz von Landschaft, Biotopen, Wald, Kulturland und Fruchtfolgeflächen berücksichtigen. Mit dem Erlass soll auch der Rechtsweg bei der Planung und dem Bau von Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftwerken verkürzt werden. Auf kantonaler Ebene wäre künftig nur noch eine Berufung an das Obergericht des Kantons möglich, über die innerhalb von 180 Tagen entschieden werden muss. Gleichzeitig sollen lokale und kantonale Organisationen keine Beschwerden mehr gegen solche Projekte einreichen können, wie der Bundesrat erklärt. Dies könnte jedoch weiterhin durch Kantone und Gemeinden sowie schweizweit tätige Organisationen erfolgen.

Der Erlass soll auch den Ausbau des Stromnetzes vereinfachen. Zukünftig soll hierfür direkt der Planungskorridor ermittelt werden, innerhalb dessen dann die konkrete Leitungsführung festgelegt wird.

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