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Lockerungen bei der Zertifizierung von Photovoltaikanlagen und Erleichterungen für Plug-in-Solargeräte in Sicht
Das Bundeswirtschaftsministerium hat verschiedene Verordnungsentwürfe vorgelegt.
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft hofft auf eine schnelle Lockerung der unverhältnismäßigen Anforderungen an Anlagennachweise für Photovoltaikanlagen ab 135 Kilowatt Leistung. Bei Photovoltaik-Balkonanlagen könnte kurzfristig die zulässige Leistung auf 800 Watt erhöht werden, sowie weitere Maßnahmen zur Bürokratiereduzierung.
Mit dem EEG 2023 hat die Bundesregierung bereits die Anforderungen an den Anlagennachweis für Photovoltaikanlagen ab 135 Kilowatt gelockert. Mit einer neuen Verordnung sind weitere Änderungen der Elektrotechnischen Eigenschaftsnachweisverordnung (NELEV) und einer neuen Technischen Anforderungsverordnung (TAV) geplant. Vorausgegangen waren monatelange Beratungen zwischen Solarindustrie und Politik. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hofft auf eine schnelle Umsetzung, wie er am Donnerstag erklärte.
Das Ziel des Verbandes in den monatelangen Beratungen, die dem Entwurf vorausgingen, war, dass neue Photovoltaikanlagen künftig ohne aufwendige und sehr teure Anlagenzertifizierung schneller und kostengünstiger ans Stromnetz angeschlossen werden können. Dies könnte zumindest für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 500 Kilowatt gelingen. Dem vorgelegten Entwurf zufolge sollen sie von der Anlagenzertifikatspflicht befreit werden, wenn sie maximal 270 Kilowatt ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Für eine wesentliche Vereinfachung hält der BSW-Solar auch, dass für diese Anlagen nicht mehr die sehr komplexe Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) angewendet werden müsste, sondern die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie). Diese Anforderung sollte unabhängig davon gelten
„Damit wird eine weitere große Marktbarriere beseitigt“, erklärte Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW-Solar. „Dank der Berücksichtigung der Netz- und Solartechnikthemen bei der Kompromissfindung ist eine zügige Verabschiedung der Regelungen hoffentlich zu erwarten.“ Sie befinden sich derzeit noch in der Verbandsanhörung.
Vereinfachung für Plug-in-Solargeräte
Ein weiterer Rednerentwurf soll sich auch mit Vereinfachungen für Plug-in-Solargeräte befassen. Ziel ist es, die Anmeldung der Anlagen, auch Photovoltaik-Balkonanlagen genannt, zu vereinfachen, die derzeit sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister meldepflichtig sind. Geplant ist auch die Erhöhung der zulässigen Leistung von 600 auf 800 Watt, wie verschiedene Medien unter Berufung auf den Entwurf berichten. Zudem dürfte für den Anschluss künftig der Schuko-Stecker ausreichen. Verschiedene Marktteilnehmer hatten dies im Vorfeld gefordert. Es gab auch eine Petition, die mehr als 100.000 Unterschriften hatte und daher kürzlich im Bundestagsausschuss debattiert wurde.