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#Neues aus der Industrie

Deutschland führt Steuererleichterungen für PV-Aufdachanlagen ein

Die Bundesregierung reagiert auf die Energiekrise weiterhin mit Maßnahmen zur Förderung kleiner PV-Anlagen. Diesmal sollen die Steuervergünstigungen Solaranlagen mit einer Größe von weniger als 30 kW unterstützen.

Wer auf einem Einfamilienhaus oder Gewerbeobjekt eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 30 KW betreibt, muss ab Anfang 2023 keine Einkommensteuer mehr auf den Stromertrag zahlen.

Die Bundesregierung hat die Maßnahme im Jahressteuergesetz 2022 genehmigt. Diese Steuerbefreiung gilt auch für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Objekte, die eine PV-Anlage mit einer Leistung von 15 kW besitzen.

Zudem entfällt die Mehrwertsteuer (MwSt.) beim Kauf, Import und Installation von Photovoltaikanlagen und Energiespeichersystemen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlagen auf oder in der Nähe von Privathäusern und -wohnungen sowie auf öffentlichen und sonstigen Gebäuden, die gemeinnützig genutzt werden, installiert werden.

Durch diese Umsatzsteuerbefreiung müssen sich Betreiber nicht mehr mit der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“ auseinandersetzen, um eine Erstattung zu erhalten, und werden somit von Bürokratie entlastet. Mit der Zustimmung zur Verordnung nutzt die Bundesregierung auch Spielräume, die die neue EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bietet.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Einkommensteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch einkommensteuerlich beraten dürfen, wenn sie Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kW betreiben, die der Einkommensteuerbefreiung unterliegen. Bisher hatte die Steuergesetzgebung dies untersagt.

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